ZPP: Digitale Prävention und Gesundheitsförderung
ZPP: Digitale Prävention und Gesundheitsförderung
Zum 1. Juli 2021 ist das neue Kapitel zur digitalen Prävention und Gesundheitsförderung im „GKV-Leitfaden Prävention“ in Kraft getreten. Neu hinzugekommen sind von der ZPP anerkannte digitale Anwendungen für die Prävention bzw. Gesundheitsförderung, wie z. B. Apps, hybride Anwendungen und Internet-Interventionen. Registrierte Anbieter und Kursleitungen haben hierzu von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) am 28. Juni 2021 eine Anbieterinformation erhalten.
Für die Zertifizierung bestehen keine Zeitvorgaben. Erforderlich sind der Nachweis einer durch einen betrieblichen Datenschützer erstellten Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) und der Beleg des gesundheitlichen Nutzens durch eine Studie. Die digitalen Angebote können im Neusystem als standarisierte Konzepte unter der Funktion „Online Angebote“ eingestellt werden. Dem Antrag ist ein vollständig programmierter Testlink beizufügen.
Weitere Informationen zur Zertifizierung digitaler Angebote sind in Kapitel 7 im Leitfaden Prävention sowie im Downloadbereich auf der Startseite der Website der Zentralen Prüfstelle Prävention www.zentrale-pruefstelle-praevention.de zu finden. Parallel können weiterhin IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 des „Leitfadens Prävention“ zertifiziert werden können.